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Vollmachten & Verfügungen

Bestattung Potsdam, Bestatter in Potsdam

Die Vorsorgevollmacht
Mit dieser Vollmacht kann bestimmt werden, wer überhaupt Entscheidungen treffen darf. Ist dies nicht schriftlich festgelegt, übernimmt der Staat von Amts wegen die rechtliche Vertretung und bestimmt einen Betreuer.

Ehepartner, Kinder und weitere nahe Verwandte sind in dieser Hinsicht anderen Personen rechtlich gleichgestellt, sind also nicht automatisch Vertreter oder Betreuer. Die Vollmacht berechtigt die dort festgelegte Person, in fast allen Rechtsbereichen zu handeln.



Das Bundesministerium der Justiz bietet folgendes Formular als Download an:

Vorsorgevollmacht

Eine zusätzliche Bankvollmacht ist für viele sinnvoll.

Das Bundesministerium der Justiz bietet folgendes Formular als Download an:

Bankvollmacht

Die Betreuungsverfügung

Mit dieser Verfügung wird eine gewünschte Person zum rechtlichen Betreuer bestimmt. Sie wird dann vom Gericht offiziell eingesetzt, ist aber nicht mit Vollmachten ausgestattet , sondern abhängig und kontrolliert vom Gericht.

Das Bundesministerium der Justiz bietet folgendes Formular als Download an:

Betreuungsverfügung

Die Patientenverfügung

Mit ihr trifft man Entscheidungen der medizinischen Versorgung für den Fall, dass man später nicht mehr in der Lage dazu ist. Vor allem die Frage nach lebensverlängernden Maßnahmen bei unheilbaren Krankheiten wird hier im Voraus beantwortet. Diese Verfügung richtet sich nicht nur an die Angehörigen, sondern eben auch an Ärzte und Pfleger, die rechtlich dazu verpflichtet sind, den Patientenwillen – wenn bekannt – durchzusetzen.

Das Bundesministerium der Justiz bietet folgendes Broschüre als Download an:

Patientenverfügung

 

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