Bestattungen, Bestatter, Werder, Potsdam, Brandenburg

 

Glindow

Dr.-Külz-Straße 43
14542 Glindow
Tel.: 0 33 27-4 27 28

Werder

Eisenbahnstr. 10
14542 Werder (Havel)
0 33 27-4 30 18

Michendorf

Potsdamer Straße 7
14552 Michendorf
Tel.: 03 32 05-4 67 93

Potsdam

Lutherplatz 5
14482 Pdm-Babelsberg
03 31-70 77 60


Sie erreichen uns Tag & Nacht unter allen Rufnummern.


Im Trauerfall

Wenn der Sterbefall zu Hause eingetreten ist ...
Verständigen Sie bitte den Hausarzt oder den kassenärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117).

Wenn die Todesbescheinigung vom Arzt ausgestellt wurde und sich alle Familienangehörigen in Ruhe verabschiedet haben setzen Sie sich bezüglich der Überführung mit uns telefonisch in Verbindung.

Laut Brandenburgischem Bestattungsgesetz: § 18 Aufbewahrung und Beförderung von Leichen
(1) Jede Leiche ist innerhalb von 24 Stunden nach Eintritt des Todes, bei späterem Auffinden unverzüglich, in eine Leichenhalle zu überführen. Die Überführung darf erst nach der ärztlichen Leichenschau stattfinden. Die untere Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen zulassen, sofern Gründe der Hygiene nicht entgegenstehen, oder die Frist nach Satz 1 aus Gründen der Hygiene verkürzen.

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch innerhalb von 2 Tagen, falls noch kein Termin für das Beratungsgespräch vereinbart wurde.

Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus ereignet...
Vereinbaren Sie bitte mit uns telefonisch einen Termin zum Beratungsgespräch, um alles weitere zu besprechen.

Download > Liste der erforderlichen Dokumente.

 

 
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